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Heil und Kostenplan Information
Wir bitten Sie darauf zu achten, das in den meisten Fällen die Deutschen Krankenkassen keinen zweiten Kostenplan benötigen, wenn Sie eine Behandlung in der Tschechischen Republik planen. Das heist, wen sie bereits eine HKP von einem Deutschen Zahnarzt haben, reicht dan eine Detaillierte Rechnung. Möchten Sie also eine Behandlung in unserer Praxis und Sie sind sich nicht sicher, wie der Ablauf bei Ihrer Krankenkasse ist, rufen Sie uns an, oder Schreiben Sie uns eine Email und wir werden es für Sie erledigen.